Aufgrund der Lage durch die Corona-Krise hat der Senat Maßnahmen beschlossen, um Mieter*innen vor Zahlungsrückständen zu schützen. Daher fassen wir für euch die aktuellsten Informationen zum Thema Wohnen hier zusammen:
Für Mieter*innen von Wohn- und
Gewerberaum:
- Mieter*innen sind bis zum 31.06.2020 vorerst geschützt vor Kündigungen aufgrund von fehlenden Mietzahlungen.¹ Die Mietenden müssen allerdings nachweisen, dass sie aufgrund von staatlichen Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie momentan nicht zahlungsfähig sind. Die Miete muss nach Ablauf dieser Frist nachgezahlt werden.
- Das Gleiche gilt für Strom-, Telefon- und Wasserzahlungen.
- Wenn in Berlin Mieter*innen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Berlinovo Schwierigkeiten bei der Zahlung der Miete haben sollten, würden mit diesen individuelle und kulante Lösungen vereinbart werden. Demnach sollen diese keine Kündigungen bei Zahlungsrückständen aussprechen sowie keine Räumung von bewohnten Wohnungen durchführen.
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