Seit August 2020 hat GIZ von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Zulassung für die Unterstützung von Pflegebedürftigen durch Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die ersten 14 Frauen wurden durch die Projektleitung Frau Afraze geschult und konnten nun ihre Zeugnisse entgegen nehmen. In 30 Stunden haben die Absolventinnen Grundlagen, Rechte und Pflichten, Basiswissen Krankheitsbilder, Hilfen bei den Alltagsverrichtungen sowie Grundlagen der Hygiene und Arbeitssicherheit erlernt.
Die Frauen sind geflüchtet und möchten ältere und pflegebedürftige Menschen unterstützen. Frau Amini sagte bei der Übergabe der Zertifikate: "Wir möchten etwas zurückgeben an die deutsche Gesellschaft und wir wünschen uns Kontakt. Wir wollen deutsch sprechen."
Wir gratulieren und freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Alltagsbegleiterinnen haben ihre Ausbildung abgeschlossen
Das Entgelt für den Service erstattet die Pflegekasse. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI in Höhe von 125 Euro/Monat. Der Betrag ist eine zusätzliche Leistung und wird nicht auf die sonstigen Pflegeleistungen angerechnet.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Dieser ist geregelt im § 45 b SGB XI. Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit einem festgestellten Pflegegrad von mindestens der Stufe 1. Der Leistungsanspruch erfolgt monatlich, kann aber auch im Kalenderjahr angespart werden.
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