20 Jahr GIZ. 20 schöne Erinnerungen.
Der Jubiläums-Adventskalender.
Seit August 2020 hat GIZ gGmbh von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Zulassung für die Unterstützung von Pflegebedürftigen durch Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die Zielgruppen des Angebotes sind u.a. Demenzkranke, geistig Behinderte und psychisch Kranke unterschiedlicher Herkunft und Muttersprache.
Die Helfer*innen generieren sich im ersten Schritt über Teilnehmer*innen aus den trägerinternen regelmäßig stattfindenden Frauengruppen und der Väterrunde . Diese Teilnehmenden haben in der Regel eine Zuwanderungsgeschichte und den Deutschkurs bereits absolviert. Nun wünschen sie sich eine sinnvolle Anwendung der deutschen Sprache und möchten sich gesellschaftlich engagieren, und "etwas zurückgeben".
Das Entgelt für den Service erstattet die Pflegekasse. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI in Höhe von 125 Euro/Monat. Der Betrag ist eine zusätzliche Leistung und wird nicht auf die sonstigen Pflegeleistungen angerechnet.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Dieser ist geregelt im § 45 b SGB XI. Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit einem festgestellten Pflegegrad von mindestens der Stufe 1. Der Leistungsanspruch erfolgt monatlich, kann aber auch im Kalenderjahr angespart werden.
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