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Zulassung als Träger der Jugendhilfe

20 Jahre GIZ. 20 schöne Erinnerungen
Der Jubiläums-Adventskalender

Mit der Gründung des Vereins im Jahr 2000 wurde als Zweck und Ziel auch festgehalten: "Die Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen, Familien, Alten, Behinderten und benachteiligten Personen mit besonderer Berücksichtigung von Migrantinnen und Migranten. Der Verein fördert die ambulante und stationäre Betreuung und Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Familien..." Zur Umsetzung dieses Zieles entwickelte der Träger mit verschiedenen angestellten sozialpädagogischen Fachkräften ein Konzept für ambulante Hilfen. Die Qualität unserer verschiedenen Angebote in der Arbeit mit Kindern sollte einen professionellen Rahmen bekommen. Die Zusammenarbeit mit regionalen und staatlichen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe wollten wir damit strukturiert und geplant auf- und ausbauen. Nach der Zulassung 2009 durch die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhielten wir einen bis heute gültigen Trägervertrag für ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfe nach §§ 29, 30, 31 und 35. Seither arbeiten wir in verschiedenen fachbezogenen Gremien mit.

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